
Vorübergehende unterkunft für arbeitsmigranten: Das sind die vorschriften
Eemsdelta Housing bietet vollständig eingerichtete Unterkünfte für Arbeitsmigranten, die vorübergehend in den Niederlanden für saisonale oder projektbezogene Tätigkeiten arbeiten.
Um eine gute und verantwortungsvolle Unterbringung zu gewährleisten, gelten bestimmte Vorschriften und Richtlinien. In diesem Artikel erklären wir, für wen die Unterkünfte gedacht sind und welche Anforderungen sie erfüllen müssen.
Für wen sind unsere unterkünfte gedacht?
Die Unterkünfte von Eemsdelta Housing richten sich an Arbeitsmigranten, die sich vorübergehend in den Niederlanden aufhalten. Diese Personen kommen zum Arbeiten ins Land und verfügen häufig nicht über geeigneten Wohnraum. Gute Wohnbedingungen für Arbeitsmigranten sind entscheidend – nicht nur für das Wohlbefinden der Bewohner, sondern auch, um Missstände und Belästigungen zu vermeiden. Aus diesem Grund arbeiten wir nach klaren Standards und Richtlinien.
Gesetzgebung und vorschriften
Seit Juli 2023 gilt in den Niederlanden das Gesetz über gute Vermietungspraxis. Dieses Gesetz stellt strengere Anforderungen an Vermieter, die Wohnraum an Arbeitsmigranten vermieten. So dürfen Arbeitsverträge und Mietverträge nicht mehr miteinander verknüpft sein. Dadurch wird verhindert, dass eine Person ihre Wohnung verliert, sobald das Arbeitsverhältnis endet.
Zudem sind Arbeitsmigranten offiziell als Zielgruppe im nationalen Wohnprogramm Ein Zuhause für alle anerkannt. Das bedeutet, dass Gemeinden diese Gruppe in ihrer Wohnraumpolitik ausdrücklich berücksichtigen müssen.
SNF-Zertifizierung ist verpflichtend
Eemsdelta Housing arbeitet nach den Richtlinien der Stichting Normering Flexwonen (SNF). Diese Organisation stellt klare Anforderungen an die Unterbringung von Arbeitsmigranten. Wichtige Kriterien sind unter anderem:
- Wohnfläche pro Person: Eine Personalunterkunft muss mindestens 12 m² Nutzfläche pro Bewohner bieten.
- Ausstattung: Es müssen ausreichend Toiletten, Duschen, Kochmöglichkeiten und Gemeinschaftsräume vorhanden sein.
- Sicherheit: Die Unterkünfte müssen den geltenden Brandschutz- und Sicherheitsvorschriften entsprechen.
Kommunale vorschriften
Auch auf lokaler Ebene gelten zusätzliche Bestimmungen. So können Gemeinden beispielsweise Anforderungen an den Bebauungsplan stellen – das bedeutet, dass die Nutzung der Immobilie zur Art der Wohnnutzung passen muss.In einigen Gemeinden besteht außerdem eine Genehmigungspflicht: In solchen Fällen ist eine Betriebserlaubnis erforderlich.Zudem legen viele Kommunen eine Höchstzahl an Bewohnern pro Unterkunft fest, um die Wohnqualität und das Umfeld zu schützen.
Tipps für Arbeitgeber: So erfüllen Sie die Vorschriften für die Unterbringung von Arbeitsmigranten
Um eine angemessene Unterkunft sicherzustellen und den geltenden Gesetzen zu entsprechen, beachten Sie bitte die folgenden Hinweise:
- Lokale Vorschriften prüfen: Nehmen Sie Kontakt mit der Gemeinde auf, um aktuelle Anforderungen und Genehmigungspflichten zu klären. Eemsdelta Housing ist auf die Unterbringung von Arbeitskräften in verschiedenen Gemeinden spezialisiert und berät Sie gerne.
- Für SNF-Zertifizierung sorgen: Eine SNF-Zertifizierung ist eine Grundvoraussetzung für die Unterkunft von Arbeitsmigranten. Alle Mietwohnungen von Eemsdelta Housing sind SNF-zertifiziert.
- Klare Verträge: Erstellen Sie separate Arbeits- und Mietverträge, um Abhängigkeiten zu vermeiden.
- Bewohner informieren: Stellen Sie klare Informationen über Rechte, Pflichten und Ansprechpartner bei Fragen oder Beschwerden zur Verfügung.